Ihre Elektromobilität in unserem Stromnetz
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für die Anmeldung und die Installation von Ladestationen für Ihr Elektroauto benötigen. Ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind, bei uns finden Sie die richtige Lösung und Richtlinien für das Anschließen Ihrer Ladesäule in unserem Stromnetz.
Ihre Schritte zur Anmeldung einer Ladesäule
Wenn Sie eine Ladestation installieren lassen möchten, müssen Sie einige Bedingungen beachten. Eine Ladesäule darf nur von einer Elektrofachkraft angeschlossen werden. Grundsätzlich muss Ihre Ladeeinrichtung bei uns angemeldet werden. Ab einer Anschlussleistung von 12 kW bedarf der Ladeeinrichtungsanschluss einer Zustimmung durch uns.
Jede Ladeeinrichtung, egal wie groß, muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dabei wird entsprechend der gewünschten Anschlussleistung unterschieden:
Ladesäule über 12 kW
- Ladesäulen mit einer Leistung von mehr als 12 kW müssen bei uns angemeldet werden, zusätzlich prüfen wir den Netzanschluss und stellen eine gesonderte Genehmigung aus.
- Wir prüfen nach Ihrem Antrag, ob der Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
- Innerhalb von zwei Wochen informieren wir Sie, ob Sie Ihre Anlage direkt in Betrieb nehmen können, oder ob wir den Netzanschluss verstärken müssen.
Für Ladesäulenanmeldungen bis 12 KW bedarf es keiner Anschlussgenehmigung durch die SWS Netze GmbH. Bei einer Anmeldung einer Ladesäule über 12 kW prüfen wir den vorhandenen Netzanschluss. Innerhalb von zwei Wochen informieren wir Sie, ob Sie Ihre Anlage direkt in Betrieb nehmen können, oder ob wir den Netzanschluss verstärken müssen.
Fragen zur Ladesäulenanmeldung
Muss ich eine Ladesäule / Wallbox anmelden?
Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind anmeldepflichtig.
Besitzt Ihre geplante Ladeeinrichtung eine Leistung von mehr als 12 kW ist diese ebenfalls anmeldepflichtig. Sie muss zusätzlich von uns geprüft und genehmigt werden. Wir prüfen, ob die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung steht oder wir den Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz erweitern müssen.
Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung der Ladesäule mit zu übermitteln?
Für die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung bis einschließlich 12 kW benötigen wir, über die Anmeldung hinaus, keine weiteren Unterlagen
Bei einer Anmeldung einer Ladesäule / Wallbox mit einer Leistung von mehr als 12 kW benötigen wir die Konformitätserklärung.
Sollten Sie für Ihre Ladeeinrichtung (unabhängig von der Leistung) einen zusätzlichen Stromzähler benötigen, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
- einen Lageplan
- einen Übersichtsschaltplan zum Netzanschluss.
Bei der Erstellung der Pläne kann Ihr Elektofachbetrieb Sie unterstützen.
Was ist eine Konformitätserklärung, welche ich bei Anlagen mit einer Leistung größer als 12 kW einreichen muss?
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt der Ladesäulenherstellen, dass das Produkt die auf der Erklärung genannten Eigenschaften besitzt. Sie ist meist Bestandteil der Konformitätsbewertung des Herstellers, welche Sie mit den Unterlagen zur Ladesäule erhalten.
Im Rahmen des Anmelde- und Genehmigungsprozesses haben wir die Konformitätserklärung zu prüfen.
Welche Kosten fallen für Sie bei der Anmeldung und Genehmigung bei der SWS Netze GmbH an?
Anmeldung und Genehmigung der Ladeeinrichtung durch uns ist für Sie kostenlos. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
Verträge und wichtige Informationen für Ladepunktbetreiber
Gemäß des BNetzA Beschlusses vom 21.12.2020 (BK6-20-160) erhalten Ladepunktbetreiber über die NZR-EMob die Möglichkeit, einer bilanziellen ladevorgangsscharfen Energiemengenzuordnung.
Hier finden Sie die „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom– Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität“.
Fragen zur Zusatzvereinbarung für Ladepunktbetreiber
Wie kann ich mich an die SWS Netze GmbH wenden, wenn ich einen Vertragsabschluss wünsche?
Bitte senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Wie erhalte ich den Vertrag?
Den Vertrag erhalten Sie, entsprechend der BNetzA Festlegungen, in Textform. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit den Vertragsunterlagen. Bitte bestätigen Sie die Vertragsannahme ebenfalls per E-Mail.
Bekomme ich ein gesamtes Vertragsdokument oder nur die Zusatzrahmenvereinbarung?
Haben Sie bereits einen abgeschlossen Netznutzungsvertrag als Lieferant oder Letztverbraucher mit uns abgeschlossen, erhalten Sie nur die Zusatzrahmenvereinbarung.
Sind Sie noch nicht als Lieferant oder Letztverbraucher bei uns geführt, erhalten Sie den entsprechenden Netznutzungsvertrag sowie die Zusatzrahmenvereinbarung.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 6 zum Beschluss BK6-20-160 – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob).
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Jede privat betriebene Verbrauchseinheit, dazu gehört auch die Ladeeinrichtung, muss seit dem 01.01.2024 als steuerbarer Verbraucher angemeldet werden.
Alle wichtigen Informationen zur Neuregelung des § 14a EnWG, welcher die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beinhaltet, haben wir für Sie zusammengestellt.