Alles über den direkten Zugang zum Netz für Ihren Betrieb erfahren Sie hier. Wir bieten Ihnen den kompletten Service an.
Durch den direkten Netzzugang haben Sie die Möglichkeit, Ihre Netzentgelte für die Energieabnahme direkt an uns, statt an Ihren Lieferanten zu entrichten. Wir stellen wir Ihnen die entsprechenden Netznutzungsentgelte als Download zur Verfügung.
Stromnetz
Netzentgelte
Die aktuellen Netzentgelte sind im Kapitel 1 der nachfolgenden Entgeltaufstellung enthalten:
→ Entgeltaufstellung Stromnetz
Frühere Entgeltveröffentlichungen finden Sie in den Netzinformationen.
NEMoG
Das Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) ist im Kapitel 1.5 der nachfolgenden Entgeltaufstellung aufgeführt:
→ Entgeltaufstellung Stromnetz
Netznutzungsvertrag
→ Netznutzungsvertrag Strom nach BK6-20-160
→ Netznutzungsvertrag Strom - Anlage a - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
→ Netznutzungsvertrag Strom - Anlage b - Sperr- und Entsperrauftrag
→ Netznutzungsvertrag Strom - Anlage c - Zuordnungsvereinbarung
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
→ Kontaktdatenblatt Stromnetzbetreiber (pdf)
→ Kontaktdatenblatt Stromnetzbetreiber (xlsx)
Messtellenvertrag mit Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer
Gasnetz
Netzentgelte
Die aktuellen Netzentgelte sind im Kapitel 1 der nachfolgenden Entgeltaufstellung enthalten:
Frühere Entgeltveröffentlichungen finden Sie in den Netzinformationen.
Netznutzungsvertrag
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 1 - aktuelle Netzentgelte im Gasnetz
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (pdf)
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (xlsx)
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 3 - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 6 - § 18 NDAV
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
→ Netznutzungsvertrag Gas - Anlage 8 - Unterbrechung der Anschlussnutzung und Wiederherstellung
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Weitere Informationen für unsere Netznutzungskunden
Bestätigung über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
nach § 33 Abs. 2 MessEG
Messwerteverwender haben sich zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie haben sich von der Person, die das Messgerät verwendet bestätigen zu lassen, dass sie ihren Verpflichtungen erfüllt.
Die Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach §33 Abs. 2 MessEG durch die SWS Netze GmbH finden Sie in unseren
Preise für Mehr- und Mindermengenabrechnung
nach § 13 Abs. 3 StromNZV
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen. Diese werden monatlich durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht.
Sie benötigen Informationen zur Krisenvorsorge in der Gasversorgung?
Besuchen Sie bitte unsere Seite zur Krisenvorsorge.