Einbau eines intelligenten Messsystems, SWS Netze.

SWS Netze GmbH

grundzuständiger Messstellenbetreiber in Stralsund und Barth

Zuverlässiger und reibungsloser Messstellenbetrieb durch uns

Wir sind als Netzbetreiber gemäß § 2 Nr. 4 MsbG für den Betrieb von Messstellen und Messeinrichtungen verantwortlich. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um Bereitstellung, Einbau, Betrieb und Wartung von konventionellen und digitalen Strommesseinrichtungen, wie moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Selbstverständlich sind wir für die Messwertermittlung  und -übertragung von entnommener und eingespeister von unserem Messstellen verantwortlich. 

Wir erbringen die Aufgaben des Messstellenbetriebes und der Messdienstleistungen, falls der Anschlussnutzer keinen Dritten beauftragt hat. Somit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, dass der Messstellenbetrieb ordnungsgemäß erfolgt.

Welche Vorteile bieten wir Ihnen als grundzuständiger Messstellenbetreiber?

  • Wir bieten für jede Messsituation das passende Zähler- und Messkonzept.
  • Durch uns erfolgt eine kostenlose Montage der Messeinrichtungen.
  • Wir setzten ausschließlich geprüfte und moderne Mess- und Übertragungstechnik ein.
  • Sie sind nicht an einen Energietarif gebunden.
  • Wir haben keine Mindestvertragslaufzeiten.
  • Sie können jederzeit Ihren Energielieferanten wechseln, ohne dass eine Messeinrichtung ausgetauscht werden muss.
  • Wir setzten ausschließlich Mess- und Übertragungstechnik ein, welche einem sehr hohen Sicherheitsniveau unterliegen.

Digitales Messwesen

Ihr neuer digitaler Zähler

Steuerbare Einrichtungen

Neuregelungen des § 14a EnWG

Unsere Serviceleistungen

rund ums messen

Messstellenvertrag mit uns

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht gemäß § 9 den Abschluss eines Messstellenvertrages für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vor.

Diese können mit uns geschlossen werden von:

Messtellenvertrag mit dem Energielieferanten

Energielieferanten können einen Messtellen(-rahmen)vertrag über den den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen, für die von Ihnen versorgten Messstellen abschließen. Vorteil für Sie als Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer, sie bekommen weiterhin eine Rechnung von Ihrem Energielieferanten, inklusive der Kosten für den Messstellenbettrieb.

Bestandteil des Messstellenvertrages zwischen Energielieferanten und uns sind: 

 

 

 

 

Zu den Dokumenten:

→ Messstellvertrag mit Stromlieferanten

→ Anlage a  Entgelte für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen (siehe Kapitel 2)

→ Anlage b  Muster Kontaktdatenblatt Messstellennutzer

→ Anlage c  Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber (pdf) 

→ Anlage c Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber (xlsx)

→ Anlage d EDI-Vertrag mit der SWS Netze GmbH

→ Anlage e Formblatt nach § 54 MsbG

→ Sperr- und Entsperrauftrag für Transportkunden der SWS Netze GmbH

Messtellenvertrag mit einem Anschlussnutzer oder einem Anschlussnehmer

Wird vom jeweiligen Lieferanten kein Messstellenvertrag abgeschlossen, wird die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit dem Anschlussnutzer / Anschlussnehmer einen Vertrag über den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messeinrichtungen abschließen. 

Besteht kein Messstellenvertrag mit dem Anschlussnehmer oder kein Vertrag mit dem Energielieferanten, kommt ein Messstellenvertrag mit uns und dem Anschlussnutzer dadurch zustande, dass dieser Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt (§ 9 Abs. 3 MsbG).

Inhalte des Messstellenvertrages mit einem Anschlussnutzer / Anschlussnehmer sind:                                                                               

Zu den Dokumenten:

→ Messstellenvertrag Strom Abschlussnehmer / Anschlussnutzer

→ Anlage 1 SEPA-Lastschriftmandat 

→ Anlage 2  Datenschutzinformationen

→ Anlage3 Formblatt nach § 54 MsbG

→ Anlage 4  Entgelte für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen (siehe Kapitel 2)

 

Datenaustausch mit uns

als grundzuständiger Messtellenbetreiber Strom

→ Kontaktdatenblatt SWS Netze GmbH (pdf)

→ Kontaktdatenblatt SWS Netze GmbH (xlsx)

als grundzuständiger Messtellenbetreiber Gas

→ Kontaktdatenblatt SWS Netze GmbH (pdf)

→ Kontaktdatenblatt SWS Netze GmbH (xlsx)

Zertifikate zum Datenaustausch mit uns

→ EDIFACT-Kommunikation: Zertifikate der SWS Netze GmbH für alle Marktrollen

Unsere Entgelte zum Messstellenbetrieb

Entgelte Stromnetz

Die Entgelte für Standard- und Zusatzdienstleistungen nach § 35 MsbG finden Sie im Kapitel 2 unserer Entgeltveröffentlichung. 

Die Entgelte für die konventionelle Messtechnik, die nicht den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz unterliegt, sind im Kapitel 1 der Entgeltveröffentlichung enthalten.

→ Entgeltveröffentlichung der SWS Netze GmbH im Stromnetz

Entgelte Gasnetz

Die Entgelte für die konventionelle Messtechnik sind im Kapitel 1 der Entgeltveröffentlichung enthalten.

→ Entgeltveröffentlichung der SWS Netze GmbH im Gasnetz

Bestätigung über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

nach § 33 Abs. 2 MessEG

Messwerteverwender haben sich zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie haben sich von der Person, die das Messgerät verwendet bestätigen zu lassen, dass sie ihren Verpflichtungen erfüllt.

Die Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach §33  Abs. 2 MessEG durch die SWS Netze GmbH finden Sie in unseren Veröffentlichungen.