Smarte Zukunft mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messeinrichtungen

Digitales Messwesen

Digitalisierung im Stromnetz

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 23.05.2023 wurden neue Rahmenbedingungen zur Digitalisierung im Stromnetz geschaffen.

Ziel ist der agile, flexible und rechtsichere Ausbau der Netze und Messeinrichtungen, um die zunehmenden Anforderungen an eine dezentrale Stromerzeugung auf Basis von erneuerbarern Energien erfüllen zu können. Die Herausforderung der nächsten Jahre besteht in der Abstimmung von Energieerzeugung und -verbrauch.

Nötig ist eine Digitalisierung der Stromnetze und dieses insbesondere mit Hilfe von digitalen Stromzählern. 

Bis wann wollen wir digitale Messungen bereitstellen und was sind digitale Stromzähler?

Ausstattung bis 2032

Bis zum Jahr 2032 erhalten alle unsere Anschlusskunden eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem.

Worin unterscheidet sich die moderne Messeinrichtung von einem intelligenten Messsystem?

Moderne Messeinrichtungen

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der

  • den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (detaillierte Verbrauchsdarstellung)
  • über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann
  • nicht fernausgelesen werden kann
  • keine Zählerstände sendet (d.h. eine manuelle Ablesung durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden ist weiterhin notwendig)

 

Es wird, bis spätestens 2032, eingebaut  wenn

  • wenn Sie unter 6000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen oder
  • eine Erzeugungsanlage installiert haben, die eine Leistung von weniger als 7 Kilowatt hat

Was kann Ihr neuer Zähler?

  • Sie haben durch den Einbau der modernen Messeinrichtung die Möglichkeit, Ihre persönlichen Verbrauchsdaten jederzeit abzurufen. 
  • Hierfür ist die Eingabe einer PIN erforderlich. Diese können Sie ganz einfach bei uns beantragen.

intelligentes Messsystem

Intelligente Messsysteme, die sogenannten Smart Meter, verarbeiten Ihre Messwerte. Die innovativen Geräte zeigen Ihnen transparent, wo und wieviel Strom Sie verbrauchen. Das unterstützt Sie beim Energiesparen. Zusätzlich verfügt Ihr digitaler Stromzähler über ein Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Künftig müssen Sie Ihren Zähler nicht mehr ablesen, denn Ihre Messwerte werden verschlüsselt und automatisch übertragen.

 

Sie werden eingebaut wenn

  • wenn Sie über 6000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen oder
  • eine Erzeugungsanlage installiert haben, die eine Leistung von mehr als 7 Kilowatt hat

Was kann Ihr neuer Zähler?

  • Die Entwicklung Ihres Stromverbrauchs können Sie einfach über unser Online-Portal abrufen. 
  • Am Zähler selbst können Sie Ihren täglichen, monatlichen und jährlichen Stromverbrauch anzeigen lassen. 

Wie erfolgt ein Einbau eines digitalen Stromzählers?

1. Information an Sie

Rechtzeitig erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung mit Informationen zum geplanten Wechsel auf den Ihren digitalen Zähler.

2. Terminvorschlag

Sie erhalten etwa 2 Tage vor dem Zählerwechsel von uns einen Terminvorschlag.

3. Zählereinbau

Der Zählereinbau der neuen Messeinrichtung nehmen wir oder eine von uns beauftragte Partnerfirma zum abgestimmten Termin vor.

Ihre Fragen zum "Digitalen Messwesen"

Warum werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingebaut?

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verpflichtet alle Messstellenbetreiber (also auch die SWS Netze GmbH) flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen. Die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber modernisiert deshalb bis zum Jahr 2032 sämtliche Stromzähler. 

Wann erfolgt ein Austausch Ihres vorhandenen Zählers und welche Messtechnik wird bei Neuanschlüssen installiert?

Neuanschlüsse an unser Stromversorgungsnetz werden bereits mit modernen Messeinrichtungen (digitale Messtechnik) durch die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber versehen.

Für bestehende konventionelle Stromzähler (z.B. Ferraris-Zähler) erfolgt ein Austausch im Rahmen eines Turnuswechsels, wenn die Eichfrist des Zählers ausläuft oder auf Basis eines gesetzlich vorgeschriebenen Pflichttausches, welcher sich nach Verbräuchen an der Messstelle richtet.

Rechtzeitig vor einem von uns geplanten Wechsel werden wir Sie schriftlich kontaktieren und über das entsprechende Zählerwechselverfahren informieren. Die Wahl des Messstellenbetreibers steht Ihnen frei.

Warum wechselt die SWS Netze GmbH die Zähler?

Egal welcher Lieferant Sie mit Energie beliefert, die SWS Netze GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber für die Zähler zuständig. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber wechseln wir nicht nur die Zähler, sondern ermitteln und übertragen die erhobenen Messwerte an die jeweiligen Energielieferanten. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Welche Kosten für den Zählerwechsel fallen für mich an?

Der von uns imitierte Zählerwechsel ist für Sie kostenfrei.

Ändert sich die vertragliche Beziehung beim Einbau einer modernen Messeinrichtung?

ei den bislang herkömmlich verbauten konventionellen Stromzählern (Ferraris-Zähler) wurde die Messtechnik als Bestandteil der Netznutzung über Ihren Lieferanten in Rechnung gestellt.

Mit Einbau einer modernen Messeinrichtung durch die SWS Netze GmbH (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) oder einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb nicht mehr im Netznutzungsanteil Ihrer Lieferantenrechnung aufgeführt und abgerechnet.

Ihr Stromlieferant kann mit dem Messstellenbetreiber einen Messstellenvertrag zur Rechnungsübernahme durch den Lieferanten abschließen. In diesem Fall übernimmt der Stromlieferant die Abwicklung des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Er wird Ihnen die Entgelte für Messstellenleistungen somit weiterhin mit der Lieferabrechnung in Rechnung stellen.

Sollte Ihr Lieferant mit dem Messstellenbetreiber keinen Messstellenvertrag eingehen, wird die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit Ihnen als Messstellennutzer einen Messstellenvertrag abschließen. Für die Messstellennutzung erhalten Sie hier eine gesonderte Messstellenrechnung durch die SWS Netze GmbH oder Ihrem wettbewerblichen Messstellenbetreiber.

Welche Kosten fallen für den jährlichen Messstellenbetrieb für eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem an?

Im Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG) sind für den grundzuständigen Messstellenbetrieb Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vorgegeben. 

Unsere Entgelte zum grundzuständigen Messstellenbetrieb finden Sie in unserer Entgeltaufstellung im Kapitel 2. 

 

Wer stellt die Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichichtungen / intelligenten Messsystemen in Rechnung?

Wie bereits in der vorhergehenden Frage genannt, bestimmt Ihr Stromlieferant die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb:

1. Wenn Ihr Stromlieferant mit der SWS Netze GmbH als Messstellenbetreiber einen Messstellenvertrag abschließt, rechnet die SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber das Entgelt für den Messstellenbetrieb der modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsysteme mit Ihrem Stromlieferanten ab. Dieser wird innerhalb Ihrer Lieferabrechnung den Anteil zum Messstellenbetrieb ausweisen. Die SWS Netze GmbH wird Ihnen gegenüber keine Abrechnung zur Messstellennutzung vornehmen.

2. Sollte Ihr Stromlieferant mit der SWS Netze GmbH keinen Messstellenvertrag für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. von intelligenten Messsysteme abschließen, kommt ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer / Anschlussnehmer bereits dadurch zustande, das Sie Strom entnehmen (konkludentes Handeln). In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen von der SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Besonderheit: Bei Anlagenbetreibern von EEG-Anlagen bzw. KWK-Anlagen, die mit einem reinen Erzeugungszähler ausgestattet sind, ist ein Messstellenvertrag in schriftlicher Form abzuschließen.

Wurde durch meinen Stromlieferant ein Messstellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme abgeschlossen?

Alle Stromlieferanten wurden von der SWS Netze GmbH gebeten einen Messstellenvertrag für die von ihnen belieferten Messstellen abzuschließen.

Sollte Ihr Stromlieferant den angebotenen Messstellenvertrag nicht annehmen, wird die SWS Netze GmbH Ihnen die Engelte entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) direkt in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie somit neben einer Lieferabrechnung von Ihrem Lieferanten auch eine weitere Rechung der SWS Netze GmbH für die Messstellendienstleistungen erhalten.

Mein Stromlieferant hat mit der SWS Netze GmbH keinen Messstellenvertrag abgeschlossen. Was ist nun weiterhin zu tun?

Vor Einbau einer modernen Messeinrichtung müssen Sie, falls der Stromlieferant keinen Messstellenvertrag abgeschlossen hat, mit der SWS Netze GmbH einen Messstellenvertrag abschließen. Der Vertrag über den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messeinrichtungen wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber (SWS Netze GmbH) mit Anschlussnutzern / Anschlussnehmern (Stromkunden) abgeschlossen.

Welche Partnerfirmen nehmen einen Einbau und Wechsel von modernen Messeinrichtungen im Auftrag der SWS Netze GmbH vor?

Rubow elekric Stralsund GmbH 
Richtenberger Chausee 47 
18437 Stralsund 
Telefon: 03831 / 498 175

eta Elektrotechnik-Elektroinstallation Prohn 
Mittelweg 6B 
18445 Prohn 
Telefon: 038323 / 815 68

 

SWS Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber

Ihre Vorteile mit uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber

  • Feste, gesetzlich vorgegebene Entgelte zum Messstellenbetrieb.
  • Wechsel von Messeinrichtungen durch uns ist für Sie kostenfrei.
  • Wir haben keine Mindestvertragslaufzeiten oder eine Bindung an Stromtarife.