Entgelte SWS Netze GmbH in den Marktrollen Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber
nach § 21 StromNEV und § 21 Abs. 1 StromNEV
nach § 13 GasNEV
inklusive Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV
Gasbrennwert
nach § 23c Abs. 6 Punkt 1 EnWG
Grundversorgung Strom und Gas
gemäß § 36 EnWG
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom und/oder Gas beliefert.
Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Entweder erfolgt der Vertragsabschluss als aktiver Vertragsschluss von Ihnen mit dem Grundversorger oder automatisch durch sog. "konkludentes Verhalten" (z.B. Lichteinschalten in der neuen Wohnung).
Die Grund- und Ersatzversorgungen werden in der ↗ Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. ↗ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt.
Stromnetz: Grundversorger im Teilnetz Stralsund
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 im Teilnetz Stralsund:
SWS Energie GmbH
Frankendamm 7
18439 Stralsund
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Hansestadt Stralsund entnehmen Sie bitte den Internetseiten der SWS Energie GmbH.
Stromnetz: Grundversorger im Teilnetz Barth
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 m Teilnetz Barth:
Stadtwerke Barth GmbH
Hölzern-Kreuz-Weg 11
18356 Barth
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Stadt Barth entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Stadtwerke Barth GmbH.
Gasnetz: Grundversorger im Teilnetz Stralsund
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 in der Hansestadt Stralsund:
SWS Energie GmbH
Frankendamm 7
18439 Stralsund
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Hansestadt Stralsund entnehmen Sie bitte den Internetseiten der SWS Energie GmbH.
Gasnetz: Grundversorger im Teilnetz Barth
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 der Stadt Barth:
Stadtwerke Barth GmbH
Hölzern-Kreuz-Weg 11
18356 Barth
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Stadt Barth entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Stadtwerke Barth GmbH.
Hochlastzeitfenster
nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Entsprechend der Anforderungen nach § 19 Abs. 2 stellen wir Ihnen die Hochlastzeitfenster für das jeweilige Teilnetz zur Verfügung.
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Stralsund - aktuell
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Barth - aktuell
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Stralsund - Vorzeitraum
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Barth - Vorzeitraum
Kontaktdatenblatt
Kontaktdatenblatt SWS Netze GmbH
Stromnetzbetreiber
Gasnetzbetreiber
grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stromnetz
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Strom (pdf)
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Strom(xlsx)
grundzuständiger Messstellenbetreiber im Gasnetz
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Gas (pdf)
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Gas (xlsx)
Bilanzkreisverantwortlicher Strom
→ Kontaktdatenblatt Bilanzkreisverantwortlicher Strom (pdf)
→ Kontaktdatenblatt Bilanzkreisverantwortlicher Strom (xlsx)
Kooperationsvereinbarung Gas
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der aktuellen Änderungsfassung zur Verfügung.
Lastgangdaten
nach § 23c EnWG
Veröffentlichung der SWS Netze GmbH gemäß §23c Abs. 3 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Lastprofile
Die SWS Netze GmbH wendet das analytische Bilanzierungsverfahren an. Der EIC-Dode lautet: 11YV000000009153.
Messstellenbetrieb: Einhaltung gesetzlicher Anforderungen Messgerätverwendung
nach § 33 Abs. 2 MessEG
Erklärung der SWS Netze GmbH
Die von uns verwendenden Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Wir erfüllen die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.
Messstellenbetrieb: Informationspflicht des grundzuständigen Messstellenbetreibers
nach § 37 Abs. 1 MsbG
Bis zum Jahr 2032 erhalten alle unsere Anschlusskunden eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Die Entgelte zum Messstellenbetrieb, die angebotenen Standardleistungen nach §34 Abs. 1 MsbG sowie unsere Zusatzleistungen §34 Abs. 2 MsbG finden Sie in der Entgeltaufstellung.
Netzbericht
nach § 14d EnWG
Gemäß § 14d EnWG werden hier jährlich die Netzkarten mit den Engpassregionen des Hochspannungsnetzes und ihre Planungsgrundlagen zur Entwicklung von Ein- und Ausspeisungen veröffentlicht.
Netzengpässe
nach § 15 Strom NZV
Für das Kalenderjahr 2023 bestanden im Stromverteilungsnetz Engpässe im Sinne des § 15 Absatz 2 Stromnetzzugangsverordnung, die über den Prozess Redispatch 2.0 behoben wurden.
Preise für Mehr- und Mindermengenabrechnung
nach § 13 Abs. 3 StromNZV
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen. Diese werden monatlich durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlicht.
Strukturdaten und netzrelevante Daten
nach § 23c EnWG
Entsprechend § 23c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Netzbetreiber Strukturdaten und netzrelevante Daten bereitzustellen.
Verlustenergie / Netzverluste
nach § 22 Abs.1 EnWG und § 10 Abs. 12 StromNZV
Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 22 Abs. 1 EnWG und § 10 Abs. 12 StromNZV verpflichtet, die zur Deckung von Netzverlusten benötigte Energie nach transparenten nicht diskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.
Wiederverkäufereigenschaft
§ 13 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG
Die SWS Netze GmbH ist kein Wiederverkäufer im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG).