Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netz der allgemeinen Versorgung mit Strom und/oder Gas beliefert.
Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen. Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Entweder erfolgt der Vertragsabschluss als aktiver Vertragsschluss von Ihnen mit dem Grundversorger oder automatisch durch sog. "konkludentes Verhalten" (z.B. Lichteinschalten in der neuen Wohnung).
Die Grund- und Ersatzversorgungen werden in der ↗ Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. ↗ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt.
Stromnetz: Grundversorger im Teilnetz Stralsund
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 im Teilnetz Stralsund:
SWS Energie GmbH
Frankendamm 7
18439 Stralsund
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Hansestadt Stralsund entnehmen Sie bitte den Internetseiten der SWS Energie GmbH.
Stromnetz: Grundversorger im Teilnetz Barth
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 m Teilnetz Barth:
Stadtwerke Barth GmbH
Hölzern-Kreuz-Weg 11
18356 Barth
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Stadt Barth entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Stadtwerke Barth GmbH.
Gasnetz: Grundversorger im Teilnetz Stralsund
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 in der Hansestadt Stralsund:
SWS Energie GmbH
Frankendamm 7
18439 Stralsund
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Hansestadt Stralsund entnehmen Sie bitte den Internetseiten der SWS Energie GmbH.
Gasnetz: Grundversorger im Teilnetz Barth
Grundversorger ist bis zum 31.12.2027 der Stadt Barth:
Stadtwerke Barth GmbH
Hölzern-Kreuz-Weg 11
18356 Barth
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung in der Stadt Barth entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Stadtwerke Barth GmbH.
Entsprechend der Anforderungen nach § 19 Abs. 2 stellen wir Ihnen die Hochlastzeitfenster für das jeweilige Teilnetz zur Verfügung.
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Stralsund - aktuell
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Barth - aktuell
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Stralsund - Vorzeitraum
→ Hochlastzeitfenster Teilnetz Barth - Vorzeitraum
Kontaktdatenblatt SWS Netze GmbH
Stromnetzbetreiber
Gasnetzbetreiber
grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stromnetz
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Strom (pdf)
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Strom(xlsx)
grundzuständiger Messstellenbetreiber im Gasnetz
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Gas (pdf)
→ Kontaktdatenblatt grundzuständiger Messstellenbetreiber Gas (xlsx)
Bilanzkreisverantwortlicher Strom
→ Kontaktdatenblatt Bilanzkreisverantwortlicher Strom (pdf)
→ Kontaktdatenblatt Bilanzkreisverantwortlicher Strom (xlsx)
Bis zum Jahr 2032 erhalten alle unsere Anschlusskunden eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Die Entgelte zum Messstellenbetrieb, die angebotenen Standardleistungen nach §34 Abs. 1 MsbG sowie unsere Zusatzleistungen §34 Abs. 2 MsbG finden Sie in der Entgeltaufstellung.
Entsprechend § 23c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Netzbetreiber Strukturdaten und netzrelevante Daten bereitzustellen.