Ihren Zählerstand einfach und schnell melden
Haben Sie Fragen?
Warum erhalte ich von der SWS Netze GmbH als Netzbetreiber oder grundzuständiger Messstellenbetreiber eine Benachrichtigung zur Zählerstandsablesung?
Der tatsächliche Verbrauch für Ihre Energieabrechnungen kann nur über den tatsächlichen Verbrauch erstellt werden. Deshalb erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, eine E-Mail oder eine SMS, mit der Aufforderung zur Zählerstandsmitteilung. Sie können uns Ihren Zählerstand einfach online, telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Was passiert, wenn ich trotz Aufforderung keine Zählerstände übermittle?
Erhalten wir von Ihnen in angemessener Frist keine Zählerstände, wird Ihr Verbrauch auf Basis der vorliegenden Vorjahreswerte rechnerisch ermittelt und zur Abrechnung herangezogen. Im Nachgang werden wir unter Umständen die Zählerstände durch einen Ablesebeauftragten bei Ihnen nachfordern bzw. ermitteln.
Warum erhalte ich bei einem Lieferantenwechsel eine Ablesebenachrichtigung?
Im Rahmen des Lieferantenwechsel benötigen die betroffenen Lieferanten die Zählerstände, um Energielieferung abzurechnen. Der Netzbetreiber wird auf Basis der Verbrauchswerte die Netznutzungsentgelte in Rechnung stellen. Liegt uns kein Zählerstand zum Wechseldatum vor, wird der Energieverbrauch rechnerisch ermittelt.
Muss ich meinen Zählerstand zum Auszug melden?
Bei einem Auszug aus Ihrem Zuhause lesen Sie bitte die aktuellen Zählerstände ab und teilen Sie uns diese mit. Vergessen Sie bitte nicht, sich rechtzeitig bei Ihrem Energielieferanten abzumelden.
Was passiert bei einer fehlenden oder nicht rechtzeitigen Zählerstandsmitteilung?
Liegt uns der Zählerstand nicht oder nicht innerhalb einer gewissen Frist vor, wird der Energieverbrauch rechnerisch auf Basis vorhergehender Abrechnungsjahre oder auf Basis von Vergleichswerten ermittelt.
Mein Verbrauch wurde zuletzt nur errechnet und nicht abgelesen. Wie werden die aktuellen Zählerstände ermittelt?
Wurde Ihr Verbrauch in den letzten Abrechnungsperioden nur rechnerisch ermittelt, veranlassen wir eine zusätzliche Kundenselbstablesung oder eine Vor-Ort-Ablesung durch einen von uns beauftragten Ablesebevollmächtigten.
Melden sich Ableser zu einer Vor-Ort-Ablesung an?
Reguläre Ablesungen werden von uns über die öffentliche Presse bekanntgegeben. Für Zwischenablesungen, zu Umzügen usw. erfolgt in der Regel keine gesonderte Terminvereinbarung durch unsere Ablesedienstleister. Der erste Ableseversuch erfolgt unangekündigt. Ist dieser erfolglos, wird eine Karte mit weiteren Informationen hinterlassen. Sie haben die Möglichkeit die Ablesung selbst vorzunehmen oder einen neuen Termin mit dem Ablesedienster zu vereinbaren.
Warum werden meine Gas- und Stromzähler ggf. zu unterschiedlichen Terminen abgelesen?
Jeder Zäher besitzt seine eigenen Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können die Ablesungen zu unterschiedlichen Terminen fällig werden. Sobald die jeweilige Ablesung ansteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung von uns.
Muss ich meinen Gasverbrauch in m³ oder in kWh angeben?
Bitte übermitteln Sie uns stets den auf dem Zähler angezeigten Zählerstand. In den meisten Fällen wird dieser in m³ angezeigt. In der Gasmengenabrechnung, welche Sie vom Lieferanten für die Energielieferung, oder ggf. von uns für das Netznutzungsentgelt erhalten, wird Ihr Verbrauch in kWh ausgewiesen.
Kann ich meinen Gasverbrauch selbst von m³ in kWh umrechnen?
In der Regel erfolgt Umrechnung von m³ in kWh mit dem Faktor 10.
Für eine genaue Umrechnung benötigen Sie die Zustandszahl und den Brennwert. Die aktuellen Monatsbrennwerte finden Sie auf unserer Seite Gasbrennwert.
Ihr neuer digitaler Stromzähler
Ein wichtiger Schritt zur Energiewende ist der Wechsel auf digitale Stromzähler, auch moderne Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen genannt. Für deren verpflichtenden Einbau laut Messstellenbetriebsgesetz ist der grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. In unserem Netzgebiet ist die SWS Netze GmbH nicht nur Netzbetreiber, sondern ebenfalls der grundzuständige Messstellenbetreiber.