Sie planen bei Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage eine technische oder rechtliche Änderung?
Vermeidung von Netzengpässen bei allen Erzeugungsanlagen
Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.
Gut zu wissen!
Alle technischen und rechtlichen Änderungen an einer bestehenden Erzeugungsanlage muss grundsätzlich zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durch den Anlagenbetreiber gemeldet werden.