Was ist unter Einspeisemanagement und Redispatch 2.0 zu verstehen?
Die Zahl der Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) in unseren Netzen wächst. Damit wächst auch die Menge an eingespeister Energie. Immer wieder stößt das Elektrizitätsnetz deshalb an seine Kapazitätsgrenzen. Das heißt, der durch EEG-Anlagen erzeugte Strom kann ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr abgenommen werden. In diesem Fall werden die Anlagen geregelt. Das dient der Sicherheit. Diese bieten wir Ihnen – stets und in unserem gesamten Netzgebiet. Wie das konkret aussieht? Vorrübergehend speisen wir den erzeugten Strom verringert oder im äußersten Fall gar nicht ins Netz ein. Diese Maßnahmen bezeichnete man als Einspeisemanagement und seit dem 1. Oktober 2021 als Redispatch 2.0.
Je nach Ausgangslage wird in solchen Situationen 60, 30 oder gar null Prozent der üblichen Leistung eingespeist. Damit verhindert das Einspeisemanagement/Redispatch 2.0, dass Erzeugungsanlagen komplett ausgeschaltet werden und schützt Teile des Netzes, wie Freileitungen oder Transformatoren, vor Überlastungen. Einspeisemanagement/Redispatch 2.0 ermöglicht so die optimale Nutzung der Netze. Sobald wieder normale Einspeisebedingungen herrschen, speist die Erzeugungsanlage wieder zu 100 Prozent ein.
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nun die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0), die von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern (wie der SWS Netze GmbH), umzusetzen sind.
Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Es sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.
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