Austausch von defekten Photovoltaik-Modulen
Ein Ersatz eines defekten, beschädigten oder gestohlenen Modul einer bestehenden Photovoltaikanlage ist an uns durch den Anlagenbetreiber zu melden. Hier erfahren Sie was Sie beachten müssen, um die Vergütung weiterhin zu erhalten.
Wichtig Hinweise zum PV-Modulaustausch
Wenn nach dem Austausch des defekten Moduls die Leistung Ihrer Anlage unverändert bleibt, vergüten wir Sie wie gewohnt weiter. Die Details hierzu sind nachfolgend im Punkt “Regelungen zum PV-Modulaustausch” genannt.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns den Austausch defekter Module immer mitteilen müssen.
Ihr Elektrofachbetrieb unterstützt Sie:
- bei Austausch der defekten Geräte. Ihre Elektrofachkraft reicht uns diese Information über die Datenblätter (E.2, E.3) und das Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8.1) ein.
- erstellt mit Ihnen einen aktualisierten Übersichtsschaltplan. Dieser enthält alle relevanten Komponenten, die Technik für das Netzsicherheitsmanagement sowie die Installation vom Modul bis hin zum Netzverknüpfungspunkt.
Im Rahmen des Austausches benötigen wir von Ihnen bei Defekten oder Beschädigungen folgende Nachweise:
- Fotos, Messprotokolle und Versicherungsnachweise
- Gegenüberstellung der erwartbaren und der tatsächlich gemessenen Jahreserträge bei Leistungsminderung
- Gutachten eines Sachverständigen (wenn vorhanden)
Im Rahmen des Austausches benötigen wir von Ihnen im Falle eines Diebstahls folgende Nachweise:
- Polizeiprotokolle und Versicherungsdokumente
Bei einer mit dem Geräteaustausch verbundene Leistungsänderung ist durch den Anlagenbetreiber eine Anpassung der Marktstammdatenregistereinträge vorzunehmen.
Regelungen zum PV-Modulaustausch
1. Ein Austausch defekter Module müssen Sie uns immer mitteilen.
2. Wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module am selben Standort ersetzt werden, bleiben Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe sowie Vergütungsdauer unverändert. Dieses gilt bis zur gesamten und ursprünglich am Standort installierten Leistung.
3. Eine der folgenden Gründe zählen zu einem PV-Modultausch:
- Moduleigene Fehler (z.B. die tatsächlich erbrachte Leistung eines Modul unterschreitet die mindestens zu erwartende Leistung)
- Modul weist nach dessen Netzanschluss nicht behebbare Eigenschaften auf, die zu Sicherheitsmängeln führen
- Unsachgemäße Montage, die zu einer Beschädigung oder einer technischen Funktionsstörung am Modul geführt hat
- Sturmschäden. z.B. Hagelschaden
- Diebstahl.
4. Kein technischer Grund, der unter die Austauschregelung des Erneuerbaren Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fällt, liegt vor bei:
- suboptimaler Modulausrichtung
- Verschattung
- Verschmutzung
- altersbedingter Austausch
- oder anderen, nicht moduleigenen Gründen, die mindestens erwartete Leistung nicht erbracht wird.