Ihre Erzeugungsanlage ist in die Jahre gekommen und soll stillgelegt werden?
Ihr Elektrofachbetrieb unterstützt Sie dabei:
- Die Meldung der endgültigen Stilllegung bei uns einzureichen, damit die Erzeugungsanlage vom Stromnetz getrennt werden kann.
- Beauftragt den Zählerausbau, falls notwendig, beim zuständigen Messstellenbetreiber.
- Meldet uns die Zählerstände vom Datum der Außerbetriebnahme.
Die Stilllegung der Anlage ist durch den Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister bekanntzugeben.