Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Erweiterung Ihrer Erzeugungsanlage mit einem Funk-Rundsteuerempfänger (FRE).
Was ist ein Funk-Rundsteuerempfänger (FRE) und wozu wird dieser genutzt?
Ein Funk-Rundsteuerempfänger empfängt Signale von Ihrem Netzbetreiber. Durch diese wird die Einspeiseleistung Ihrer Anlage bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert.
Darf mein Netzbetreiber die Stromeinspeisung aus meiner Anlage ohne weitere Vorabinformationen regeln?
Ja, wenn mehr Strom ins Netz eingespeist (z. B. an sonnen- und windreichen Tagen) als verbraucht wird, kann es ohne Regelungsmaßnahmen zur Netzüberlastung kommen. Damit das Stromnetz stabil bleibt und es nicht zu Ausfällen kommt, muss der Netzbetreiber in solchen Fällen die Stromeinspeisung der Erzeugungsanlagen regeln.
Besteht eine Verpflichtung meine Erzeugungsanlage mit einem Funk-Rundsteuerempfänger (FRE) auszurüsten?
Bei EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW sind technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW und Inbetriebnahme bis 14.09.2022, kann statt der stufenweisen Reduzierung, auch die maximale Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 70 Prozent begrenzt werden. Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 25 kW und Inbetriebnahme ab dem 15.09.2022 entfällt die Verpflichtung zur Leistungsreduzierung.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Anlagenerrichter.
Wer installiert den notwendigen Funk-Rundsteuerempfänger (FRE) und nimmt Einstellungen zur Leistungsreduzierung vor?
Ihr Anlagenerrichter nimmt den Einbau der FRE in Ihrer Anlage vor und kann Ihre Einspeiseleistung dauerhaft drosseln.
Wie kann der Funk-Rundsteuerempfänger bezogen werden?
Der Funk-Rundsteuerempfänger (FRE) kann ausschließlich durch Ihren Anlagenerrichter bezogen und installiert werden. Für den FRE, welcher von der SWS Netze GmbH bezogen wird, gelten die Entgelte aus dem Kapitel 1.4 der Entgeltveröffentlichung.
Welche Kosten entstehen mir als Anlagenbetreiber durch die technische Erweiterung meiner Anlage?
Die Kosten für die Beschaffung, Installation und Wartung des Funk-Rundsteuerempfängers trägt der Anlagenbetreiber.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Anlagenerrichter in Verbindung. Dieser beschafft und installiert den Funk-Rundsteuerempfänger bzw. erweitert Ihre Anlage.
Weitere Kosten entstehen für den Anlagenbetreiber für die Telekommunikationsanbindung Redispatch-Fernwirkanlage.
Einmalige und wiederkehrende Entgelte zum Funk-Rundsteuerempfänger entnehmen Sie bitte unserer Entgeltveröffentlichung im Kapitel 1.4.
An wen kann ich mich bei Fragen zur zum Thema Funk-Rundsteuerempfänger wenden?
Bitte senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen.