Was sind steckerfertige Erzeugungsanlagen? Worauf müssen Sie achten? Wie melden Sie Ihre neue Anlage an? Hier finden Sie alle Antworten für einen unkomplizierten Start.
Was gilt als steckerfertige Erzeugungsanlage?
Wie der Name schon sagt, zeichnen sich Steckerfertige Erzeugungsanlagen dadurch aus, dass sie ganz einfach ins häusliche Stromnetz "eingesteckt" und in Betrieb genommen werden können. Sie werden auch Mini-PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen oder Plug-in-Anlagen genannt. Voraussetzung für den Betrieb ist eine spezielle Energiesteckvorrichtung mit versteckten Schutzkontakten, über die die Anlage mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden wird. Eine Energiesteckvorrichtung besteht immer aus einem Stecker und einer Steckdose. Stecker und Steckdose müssen so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen. Steckerfertige Erzeugungsanlagen sind die schnellste Art, um eigenen PV-Strom zu produzieren. Die Anlagen sind nach oben hin auf eine Wechselrichterscheinleistung von 800 VA (entsprechend den Angaben im technischen Datenblatt des Herstellers) und eine Modulleistung von 2 kWp limitiert. Das reicht in der Regel, um die sogenannte Grundlast abzudecken.
Ihr Weg zur Anmeldung
Fragen und Antworten rund um das Thema steckerfertige PV-Anlagen finden Sie ↗ hier.
Steckerfertige PV-Anlagen (bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung und bis 2 kWp Modulleistung) müssen nur noch über das Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Das MaStR meldet uns Ihre Anlage und wir kontaktieren Sie, falls Sie einen Zählerwechsel benötigen (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre sind nicht zulässig).
Anmeldung Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister
Alle neuen steckerfertigen Erzeugungsanlagen sind nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durch den Anlagenbetreiber anzumelden..