Die Zusammenarbeit mit Ihnen als Partner ist uns sehr wichtig! Sie gestalten als Messstellenbetreiber mit uns nicht nur die Energiewende aktiv mit – wir sorgen gemeinsam für eine nachhaltige, umweltfreundliche und einfache Netznutzung.
Um Ihnen den Zugang zu unserem Strom- und Gasnetz gewähren zu können, ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG mit uns notwendig. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Verträge und Dokumente zur Verfügung.
Rahmenvertrag
Messstellenbetreiber - Rahmenvertrag Strom
Messtellenbetreiber - Rahmenvertrag Strom - Technische Mindestanforderungen Strom
Bestätigung über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
nach § 33 Abs. 2 MessEG
Messwerteverwender haben sich zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie haben sich von der Person, die das Messgerät verwendet bestätigen zu lassen, dass sie ihren Verpflichtungen erfüllt.