Anmeldung für Photovoltaikanlagen
Die Installation einer Photovoltaikanlage ist ein entscheidender Schritt hin zu einer nachhaltigeren Energieversorgung und kann erheblich zu Ihrer Energieautarkie sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Der Prozess von der Planung bis zur Vergütung des eingespeisten Stroms beinhaltet verschiedene wichtige Schritte, die sorgfältig befolgt werden müssen, um eine effiziente und reibungslose Inbetriebnahme zu gewährleisten.
Ihre Schritte zur Sonnenstromerzeugung
1. Anmeldung durch Ihren Installateur
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage erfolgt durch Ihren Elektroinstallateur. Er füllt mit Ihnen die von uns bereitgestellten → Anmeldeunterlagen aus. Dazu sind folgende Dokumente und Daten notwendig:
- Daten des Anlagenbetreibers und Eigentumsverhältnisse
- Katasterplan mit dem eingezeichneten Aufstellungsort der Photovoltaikanlage
- Anzahl und Typ der geplanten Module inkl. Gesamtleistung
- Anzahl und Typ der geplanten Wechselrichter
- Einheitenzertifikat der Wechselrichter
- Kontoverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Einspeisevergütung
- Steuernummer/ Umsatzsteuer-ID:
Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihre Steuernummer anzugeben, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind.
(In der Regel sind Sie für den Ertrag der Photovoltaikanlage umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall wird die Einspeisevergütung zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer ausgezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies Ihrem Elektroinstallateur bitte mit.)
2. Prüfung der Unterlagen durch die SWS Netze GmbH
Wir prüfen Ihre Unterlagen und nehmen bei Fragen Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Elektroinstallateur auf.
3. Netzverträglichkeitsprüfung durch uns
Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist
4. Einspeisezusage und Baufreigabe durch die SWS Netze GmbH
Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung erteilen wir die Baufreigabe an Ihren Elektroinstallateur. Parallel zur Baufreigabe erhalten Sie eine Einspeisezusage und eine Aufstellung über die angefallenen Kosten. Die Einspeisezusage ist 6 Wochen gültig
5. Fertigmeldung durch Ihren Elektroinstallateur
Ihr Elektroinstallateur meldet uns die Fertigstellung, wenn die Module und Wechselrichter Ihrer Photovoltaikanlage installiert sind und der Zählerplatz für den Zählereinbau vorbereitet ist. Dazu übergibt er uns die folgend aufgelisteten Dokumente:
6. Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Sie müssen Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur unter ↗ www.marktstammdatenregister.de/MaStR
registrieren. Die Registrierung ist Voraussetzung für Ihre Einspeisevergütung.
7. Rücksendung der Betreiberbestätigung
Nach Ihrer Registrierung senden Sie uns bitte die folgende Unterlagen zu:
→ Anlagenbetreibererklärung zur Umsatzsteuer / Mitteilung Steuernummer und Bankverbindung
→ Anlagenbetreibererklärung nach § 19 EEG
→ Anlagenbetreibererklärung nach § 9 EEG
Die Erklärungen senden Sie uns bitte einfach und unkompliziert über das → Kontaktformular
8. Zählersetzung
Wenn uns die Fertigmeldung und die Betreiberbestätigung vorliegen, beauftragen wir die Zählersetzung. Damit wird Ihre Photovoltaikanlage an das Stromnetz der SWS Netze GmbH angeschlossen. Den Termin zur Zählersetzung stimmen wir mit Ihrem Elektroinstallateur ab.
9. Vergütung Ihres eingespeisten Strom durch uns
Je nach Wahl der Vermarktungsform erhalten Sie durch die SWS Netze GmbH eine Vergütung des eingespeisten Strom. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Betreiberbestätigung
- Marktstammdatenregisternummer
- Bankverbindung und Steuernummer
- Protokoll zur Abregelung der Einspeiseanlage
Gut zu wissen!
Alle neuen Erzeugungsanlagen müssen grundsätzlich zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durch den Anlagenbetreiber gemeldet werden, auch Ihre neue Photovoltaikanlage.